Was passiert eigentlich, wenn

- ich einen Unfall habe oder so krank werde, dass ich mich nicht mehr um meine persönlichen Angelegenheiten kümmern kann?
- ich dann nicht mehr mit meinem Arzt sprechen oder in eine Operation einwilligen kann?
- dann für mich Verträge zu schließen, Behördengänge zu erledigen und finanzielle Dinge zu regeln sind?

Entgegen weit verbreiteter Annahme sind Ehegatten, Kinder oder Eltern dann nicht berechtigt, für Sie zu handeln!

Es empfiehlt sich daher, frühzeitig und unabhängig vom Alter für den Fall der Handlungsunfähigkeit Vorsorge zu treffen. Dies kann man mit:

- einer Vorsorgevollmacht
- einer Betreuungsverfügung
- einer Patientenverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht wird einer Vertrauensperson für bestimmte oder für alle Bereiche Vertretungsbefugnis erteilt. Es handelt sich um eine privatrechtliche Willenserklärung. Für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit wird eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, rechtswirksam zu handeln. Der Bevollmächtigte muss gleichwohl bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen (schwerwiegende medizinische Eingriffe oder freiheitsentziehende Maßnahmen) das Betreuungsgericht einschalten.

Mit einer Betreuungsverfügung nimmt man Einfluss auf die Auswahl des rechtlichen Betreuers und auf die Führung der Betreuung. Es handelt sich um eine Willenserklärung, wer für den Fall einer notwendig werdenden rechtlichen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz durch das Betreuungsgericht als Betreuer bestellt werden soll. Der Betreuer wird rechtlicher Vertreter. Das Betreuungsgericht muss bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen (schwerwiegende medizinische Eingriffe, freiheitsentziehende Maßnahmen, Vermögensanlage, Kündigung der Wohnung, Hausverkauf,... ) eingeschaltet werden.

Mit einer Patientenverfügung erklärt man seinen persönlichen Willen zur zukünftigen medizinischen Behandlung oder Nichtbehandlung für den Fall der eigenen Äußerungs- und Einwilligungsunfähigkeit.

Der Betreuungsverein Kropp e.V. berät Sie zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Außerdem können Sie bei uns Informationen zur Patientenverfügung erhalten.

Weitere Informationen sowie Vordrucke zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erhalten Sie in der Broschüre des Landes Schleswig-Holstein: Das neue Betreuungsrecht.pdf

Weitere Informationen sowie Textbausteine für die Erstellung einer eigenen Patientenverfügung erhalten Sie in der Broschüre des Bundesjustizministeriums: Patientenverfügung.pdf

Weitere Muster bzw. Vordrucke zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Sie z.B. hier finden: www.standard-patientenverfuegung.de

 

Betreuungsverein Kropp e.V. · Hauptstraße 28 · 24848 Kropp · Tel. 0 46 24/45 76 40 · Fax 0 46 24/45 76 95 · info@btv-kropp.de

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